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OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 601/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
StPO § 81b
Erkennungsdienstliche Maßnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei Verdacht auf Begehung nachfolgender Straftaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81b Alt. 2; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
Heranziehung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei Verdacht auf Begehung nachfolgender Straftaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 08.07.2010 - 3 K 147/10
- OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 601/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08
Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung
Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 601/10
Denn im letzteren Fall erwiese sich eine maßgeblich hierauf gestützte Prognose als unrichtig, da die Entscheidung, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Beschuldigte in den Kreis Verdächtigter einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu fördernden Ermittlungen - den Beschuldigten letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, dann nicht angestellt werden könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.11.2009 - 3 B 355/08 -). - OVG Sachsen, 30.04.2010 - 3 A 99/09
Mobiles Halteverbotsschild, Seitenstreifen
Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 601/10
Ernstliche Zweifel i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 30.4.2010 - 3 A 99/09 - st. Rsp.). - VG Stade, 16.03.2010 - 3 A 439/08
Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 601/10
Für sie kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an und dabei sind gegebenenfalls die dann bekannten Gründe, die zu der Einstellung des Anlassverfahrens geführt haben, von maßgeblicher Bedeutung (vgl. hierzu zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 9.7.2010 - 3 A 439/08 -, m. w. N.).